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Ersatzteillieferungen eingestellt: Der Großhändler COUSINS UK erzielt vor Gericht Teilerfolg gegen Swatchgroup
Ersatzteillieferungen eingestellt: Der Großhändler COUSINS UK erzielt vor Gericht Teilerfolg gegen Swatchgroup

Ersatzteillieferungen eingestellt: Der Großhändler COUSINS UK erzielt vor Gericht Teilerfolg gegen Swatchgroup

Wie wir bereits berichtet haben, hat neben der Groupe Richemont und zahlreicher anderer Schweizer Luxusmarken, nun auch die Swatchgroup die Belieferung des Großhandels sowie freier Uhrmacher mit Ersatzteilen eingestellt.

Viele Händler und Verbände stimmen zwar verbale Klagelieder dagegen an, unternehmen selbst jedoch wenig, um diesen auch aus Kundensicht unbefriedigenden Zustand offen anzufechten.

Der erste der gegen diese Politik nun vor Gericht zieht, ist der Großhändler COUSINS UK im Vereinigten Königreich. COUSINS UK hat vor dem Obersten Britischen Gericht in London Klage gegen die Swatchgroup eingereicht. Nach Auffassung von COUSINS verstößt die Swatchgroup mit dem Ersatzteilembargo gegen Britisches Recht.

Nun hat die Swatchgroup gekontert und ist ihrerseits vor das Eidgenössische Gericht in Bern gezogen, um zu erwirken, dass eine Klage vor einem Britischen Gericht als unzulässig erklärt wird und die Einstellung von Ersatzteillieferungen nach Schweizer Recht zulässig sei.

Der Gerichtshof in Bern hat die Klage der Swatchgroup nun zurück gewiesen. Zu der Frage, ob ein Embargo zulässig oder unzulässig sei, hat sich das Gericht in Bern nicht geäußert, sehr wohl aber hinsichtlich der Zuständigkeiten. Und an dieser Stelle musste die Swatchgroup eine erste Niederlage einstecken. Der Gerichtshof in Bern hat in Sachen Klage „COUSINS UK gegen Swatchgroup“ die Kollegen in London für zuständig erklärt, da nur dort der Frage nachgegangen werden könne, ob das Ersatzteilembargo der Swatchgroup nach Britischen Recht zulässig sei oder der Hersteller im umgekehrten Fall verpflichtet würde, die Teilelieferung wieder aufzunehmen.

Dies ist für COUSINS UK ein wichtiges Etappenziel gegen eine völlig unverständliche Unternehmenspolitik. Die Swatchgroup hat nun bis August Zeit ggfs. Widerspruch gegen das Berner Urteil einzureichen, um evtl. doch noch einem Verfahren nach Britischem Recht zu entgehen oder zumindest auf Zeit zu spielen.

Die Anwälte von COUSINS zeigen sich hingegen optimistisch, die Swatchgroup vor ein Britisches Gericht zu zitieren und sind fest entschlossen, den Rechtsstreit bis zu einem Sieg fortzuführen.

Parallel dazu ruft der Vorsitzende des Britischen Uhrmacherverbandes die Kunden zum Boykott von Marken der Swatchgroup auf und gibt dazu eine Schwarze Liste heraus.

 

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