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Die Nutzung von Smartwatches im Straßenverkehr; ein Kommentar
Die Nutzung von Smartwatches im Straßenverkehr; ein Kommentar

Die Nutzung von Smartwatches im Straßenverkehr; ein Kommentar

Die Nutzung eines Smartphones beim gleichzeitigen Führen eines Kraftfahrzeuges, ist, wie hinlänglich bekannt, verboten und wird in Deutschland mit 60 Euro und einem Punkt geahndet. Und das bezieht sich nicht nur auf das Telefonieren während der Fahrt, sondern das bloße Hantieren am Handy oder Smartphone, also auch Kurznachricht lesen oder schreiben, fällt darunter.

Wie verhält es sich nun mit der Smartwatch, also einem Gerät welches im Gegensatz zum Smartphone am Körper getragen wird und somit zur Gattung der Wearables zählt.

Mit diesem Thema befassen sich international viele Kreise und Sachverständige und kommen einhellig zu dem Urteil, dass das Benutzen einer Smartwatch am Steuer mindestens genauso vom Verkehrsgeschehen ablenkt, wie das Hantieren am Smartphone, also auch genauso geahndet werden müsste. Einige gehen sogar soweit, zu fordern, dass die Smartwatch vor Fahrtantritt abzulegen sei, also bereits das Tragen einer Smartwatch am Handgelenk hinter dem Steuer ein Fall für den Juristen sei.

In Anbetracht der winzigen Displays und der zum Teil wenig sinnreichen Bedienung der kleinen Helferchen auch nicht gerade verwunderlich, dass sich einige Hardliner zu Wort melden und mit dem Gesagten dann – wie so oft – ein Stück übers Ziel hinaus schießen.

Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Das Ablesen der Uhrzeit, egal ob mittels einer konventionellen Uhr, oder mittels einer Smartwatch, sollte noch nicht den großen Unterschied machen. Sonst müsste dem Fahrer der kurze Blick aus dem Seitenfenster auch verwehrt und als Delikt eingestuft werden. Und wo beginnt die Kategorie der Smartwatch und wo hört sie auf? Ist eine Frederique Constant Horological Smartwatch dann doch keine Smartwatch, nur weil sie statt eines Displays lediglich Zeiger hat. Oder ist das neueste Modell von Garmin, der Fenix3, dann mehr ein Fitnesstracker, denn eine Smartwatch, nur weil er primär der ersten Kategorie zugeordnet wird?

Irgendwo sollte die Gängelei und Bevormundung des Autofahrers durch den Staatsapparat auch ein Ende finden, eine gewisse Eigenverantwortung sollte jeder Autofahrer schon noch zugesprochen bekommen.

Sehr wohl kann es nicht angehen, dass während der Fahrt auf dem Display eines Wearables, egal ob Fitnesstracker oder Smartwatch nach Herzenslust herumgetapst wird, um irgendwelche Nachrichten abzurufen oder auszusenden. Hier behalten natürlich die Hardliner recht.

 

Der Kommentator:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Patrick Weigert ist als Geschäftsführer einer Unternehmensberatungsgesellschaft u.a. für die Automobilindustrie tätig und beobachtet und analysiert als Mitbegründer und Gesellschafter beim Deutschen Uhrenportal die Entwicklungen auf dem Sektor für hochwertige Uhren.

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